Barrierefreies Wohnen
- 18. Dezember 2024
- Lesezeit: 15 min.
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Übersicht: Barrierefreies Wohnen
Länger zu Hause leben und den Alltag wie gewohnt fortführen: Barrierefreies Wohnen macht es möglich, auch im Alter oder trotz Behinderung. Erfahren Sie hier, ob ein Umbau notwendig ist, wie er aussehen könnte und welche Alternativen Sie haben.
Barrierefreies Wohnen ist klar definiert und zeichnet sich dadurch aus, dass es sowohl senioren- als auch behindertengerecht ist. Umbauten spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie für mehr Platz sorgen und vorhandene Schwellen abbauen. Oft stehen Fördermittel zur Verfügung, die solche Maßnahmen finanziell unterstützen. Dennoch sind bauliche Veränderungen häufig mit erheblichem bürokratischen Aufwand und hohen Investitionen verbunden. Eine unkomplizierte Alternative bieten hingegen Hilfsmittel wie der VELA-Stuhl, der sofortige Barrierefreiheit ermöglicht – ganz ohne aufwendige Umbauarbeiten.
Was versteht man unter barrierefreiem Wohnen?
Laut Definition im BGG § 41 sind bauliche Anlagen barrierefrei, wenn sie „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig“.
Das heißt, Menschen mit Behinderungen sollen barrierefreie Anlagen ohne Hilfe leicht finden und nutzen können. Fremde Hilfe kommt nur in Sprache, wenn behinderungsspezifische Hilfsmittel nötig sind, wie z. B. ein Rollstuhl.
Der Begriff barrierefrei ist also genau bestimmt. Dabei gibt es Unterschiede zu anderen Bezeichnungen:
- Barrierearm sind Wohnungen, die in manchen Teilen nicht barrierefrei sind. Sie dürfen sich nicht als barrierefrei bezeichnen, reichen aber vielen Menschen aus.
- Behindertengerecht sind Unterkünfte, die auf das Leben mit einer bestimmten Behinderung abgestimmt sind. Die Anforderungen ändern sich je nach Behinderung. Ein Beispiel wäre die rollstuhlgerechte Wohnung.
- Altersgerecht sind dagegen Wohnobjekte, die älteren Menschen eine sichere Nutzung erlauben. Sie sind nicht unbedingt behindertengerecht.
Menschen mit Behinderungen sollen barrierefreie Anlagen ohne Hilfe leicht finden und nutzen können. Fremde Hilfe kommt nur in Sprache, wenn behinderungsspezifische Hilfsmittel nötig sind.
Barrierefreie Wohnungen sind in der DIN 18040-22 genauer beschrieben und es wird zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen unterschieden. Für beide Wohnungstypen gelten:
Sie verfügen über genügend Platz
Zum Wenden von Rollatoren mindestens 120 x 120 cm, für Rollstühle 150 x 150 cm.
Türen sind groß genug
Mindestens 80 cm breit (für Rollstuhlfahrer 90 cm) und 205 cm hoch.
Niedrige Schwellen
Es gibt keine oder maximal 2 cm hohe Schwellen.
Zugangshilfen
Treppen, Rampen und Handläufe sind an entsprechenden Stellen nach Norm angebracht.
Selbiges gilt für Häuser mit mehreren Geschossen: Erreichen Sie Ihre Wohnung wegen einer steilen Treppe erst gar nicht, sind Baumaßnahmen unumgänglich. Wozu Vermieter verpflichtet sind, erfahren Sie im nächsten Abschnitt. Gehört Ihnen ein mehrgeschossiges Haus, sollten Sie die Zimmer ins Erdgeschoss verlegen, die Sie häufig begehen: das Schlafzimmer, die Küche, das Badezimmer.
Im Grundriss sollten Sie beim Hausbau ebenso vermerken, dass Türen mindestens 80, besser 90 cm breit sind; dass die Küchenzeile über Eck angeordnet ist und Möbel von mehreren Seiten gut erreichbar sind.
Welche Vorschriften gelten als Mieter?
Als Mieter dürfen Sie Ihren Vermieter unter Umständen auffordern, Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit zuzustimmen. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie selbst oder Ihre Wohngenossen über ein berechtigtes Interesse verfügen, laut §554 Absatz 1 BGB3 also etwa einen Pflegegrad.
Der Vermieter darf immer dann ablehnen, wenn die Bausubstanz verändert wird – etwa Türschwellen abgebaut werden – oder andere Mieter belastet werden, etwa durch Hublifte, die Wege versperren. Außerdem benötigen Sie bei größeren Eingriffen eine Baugenehmigung. Allerdings profitieren auch Vermieter von barrierefreien Konzepten: Durch die steigende Nachfrage in Deutschland steigt der Wert der Immobilie.
Für geringfügige Maßnahmen müssen Sie Ihren Vermieter hingegen nicht nach seiner Zustimmung fragen. Dazu zählen alle Handlungen, die die Bausubstanz nicht verändern: Sie installieren Handläufe, mehr Beleuchtung oder Sensoren.
In jedem Fall tragen Sie die Kosten für den Umbau. Förderungen helfen bei der Finanzierung. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Förderungen
Umbaumaßnahmen können teuer sein. Allein ein neues Badezimmer kostet – je nach Grad der Sanierung – mit Kosten im fünfstelligen Bereich zu Buche schlagen.
Darum unterstützen der Bund, die Länder und gemeinnützige Einrichtungen das barrierefreie Bauen und Wohnen mit Zuschüssen:
Die Pflegekasse spendiert bis zu 4000 Euro pro Person4 für die Wohnanpassung. Voraussetzung ist ein (neuer) Pflegegrad.
Die KfW vergibt günstige Kredite in Höhe von maximal 50.000 Euro5 oder Zuschüsse in Höhe von 6250 Euro6.
Die Bundesländer oder Kommunen warten mit eigenen Fördermöglichkeiten auf.
Leider sind Förderungen häufig mit Bürokratie, Zeitaufwand und langen Wartefristen verbunden. So müssen Menschen ohne Pflegestufe in vielen Fällen auf die Unterstützung verzichten. In vielen Fällen ist auch eine Hilfsmittelverordnung vom Arzt notwendig, um sich für Zuschüsse zu qualifizieren.
Zudem gehen auch die Umbaumaßnahmen selbst mit einer hohen Investition von Zeit, Geld und Nerven einher. Viele Menschen entscheiden sich daher für die Alternative: Hilfsmittel, die sofort Entlastung versprechen.
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Der VELA-Stuhl bietet eine Alternative zur umfangreichen Umbau.
- Er ist elektrisch höhenverstellbar, damit Sie hohe Schränke genauso wie den tiefen Geschirrspüler erreichen.
- Seine Rollen erlauben es Ihnen, ohne Anstrengung im Sitzen von einem Raum in den anderen zu gehen. Sie sind auf fast jedem Untergrund mobil. Normale Türbreiten von 70 cm reichen aus.
- Die feste Bremse sorgt für Stabilität, etwa wenn Sie sich pflegen oder Küchen- und Hausarbeiten erledigen. Ein rutschfester Boden oder Handgriffe sind nicht notwendig.
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